Aus Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich für den Gesetzgeber die Verpflichtung, Schäden infolge des Versagens baulicher Anlagen von Nutzern und von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Umgesetzt wird diese Verpflichtung in Deutschland über die unabhängige bautechnische Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip. Von den Obersten Bauaufsichtsbehörden anerkannte Prüfingenieure erfüllen im Auftrag des Staates diese hoheitliche Aufgabe. mehr ...
Der Prüfingenieur prüft i.d.R. im Auftrag der Bauaufsicht bzw. des Bauherrn (im Kenntnisgabe- und vereinfachten Genehmigungsverfahren) die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes. Der Prüfingenieur ist als beliehener Unternehmer in das behördliche Verfahren eingegliedert, ist hoheitlich tätig und unterliegt der Fachaufsicht der Obersten Bauaufsichtsbehörden. Bautechnische Prüfung umfasst die:
- Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des konstruktiven Brandschutzes
- Prüfung der Ausführungsplanung
- stichprobenhafte Überwachung der Bauausführung