Mitglied werden / Anerkennungsverfahren
Hohe Anforderungen an Wissen und Können der Prüfingenieure garantieren qualifizierte bautechnische Prüfungen.
Die Prüfingenieure sind fachlich hochqualifizierte Bauingenieure, die durch die oberste Baurechtsbehörde des entsprechenden Bundeslandes anerkannt werden. In Baden-Württemberg wird die Anerkennung und das Anerkennungsverfahren als Prüfingenieur/in für Baustatik in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) im §8 bis §14 geregelt.
Grundsätzlich werden dabei drei Fachrichtungen unterschieden:
- Metallbau
- Massivbau
- Holzbau
Die Anerkennung kann dabei für eine oder mehrere Fachrichtungen erteilt werden.
Voraussetzung dafür, um als Prüfingenieur/in für Baustatik anerkannt zu werden, sind folgende Kriterien:
- Mindestalter 35 Jahre
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens an einer Universität oder einer gleichwertigen Lehranstalt
- Freiberuflich als Bauingenieur tätig
- Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung
- Nachweis über die Anfertigung von bautechnischen Nachweisen für statisch und konstruktiv schwierige Bauvorhaben
- Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse
Der Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse erfolgt im allgemeinen in drei Stufen. Zunächst muss die Bewerberin bzw. der Bewerber zehn statisch und konstruktiv schwierige Bauvorhaben benennen, für die sie oder er eigenverantwortlich die bautechnischen Nachweise erstellt hat. Die Landestelle für Bautechnik wählt geeignete Bauvorhaben aus und lässt sie durch Mitglieder des Anerkennungsausschusses fachlich begutachten.
Nach diesem ersten Schritt folgt eine schriftliche Prüfung auf den Gebieten Baustatik, Massivbau, Stahlbau, Holzbau, Bauphysik, Baurecht und technische Baubestimmungen. Wer diese schriftliche Prüfung erfolgreich besteht, wird anschließend zu einem Fachgespräch eingeladen, in dem vertieftes Wissen in den oben genannten Fachgebieten gefragt ist.
Im Schnitt erhalten nur etwa 10 bis maximal 15 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber nach dieser anspruchsvollen Prozedur die Anerkennung als Prüfingenieur/in. Auf der anderen Seite ist dadurch aber auch gewährleistet, dass nur hochqualifizierte Bauingenieure die Zulassung erhalten, bautechnische Prüfungen nach dem bewährten Vier-Augen-Prinzip vorzunehmen.