VPI - Qualifikation - Anerkennung
VPI - Qualifikation - Anerkennung
VPI Baden-Württemberg

Qualifikation und Anerkennung

Prüfingenieure sind fachlich hochqualifizierte Bauingenieure, die durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde eine persönliche Anerkennung und Zulassung erhalten. Prüfingenieure decken die wesentlichen Aufgabenbereiche eines konstruktiven Bauingenieurs ab. Zum einen übernehmen sie als Planer die Aufgaben eines freiberuflichen beratenden Ingenieurs, wie das Erstellen bautechnischer Nachweise und zum anderen prüfen sie bautechnische Nachweise.

Prüfingenieure/Prüfsachverständige werden für die Fachrichtungen anerkannt:

  • Massivbau
  • Stahl- und/oder Metallbau
  • Holzbau

Gemäß der Bauprüfverordnung BauPrüfVO des Umweltministeriums §10 erfolgt die Berufung zum Prüfingenieur nach strengen Auswahlkriterien. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind insbesondere:

  • 10-jährige Berufserfahrung beim Aufstellen und Prüfen von Standsicherheitsnachweisen für Bauwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad
  • Bauleitertätigkeit als Beleg für den Praxisbezug
  • Eigenverantwortung / wirtschaftliche und fachliche Unabhängigkeit

Prüfung und Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit (Massivbau, Stahl- und/oder Metallbau, Holzbau) sind in der BauPrüVO §11, §12, §13 geregelt.

Prüfingenieur werden

Die Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit erfolgt durch die Obersten Bauaufsicht.

Interessierte Bauingenieure können sich direkt an die Oberste Bauaufsicht in ihrem Bundesland und/oder den jeweiligen vpi-Landesvorsitzenden wenden.

Mitglied werden

Mitglieder können alle Prüfingenieure für Bautechnik werden.